
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieberatung EBS Manfred Schäck
1. Allgemeines
Die Energieberatung EBS Manfred Schäck (Geranienweg 20, 94072 Bad Füssing) erbringt Dienstleistungen für Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB.
Ein Vertrag gilt ausschließlich zwischen der EBS Manfred Schäck und dem zur Unterschrift berechtigtem Auftraggeber des Vertrages. Eine Weitergabe, Abtretung oder Überschreibung (z.B. Verkauf des Wohnhauses) der Vereinbarung an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt bei schriftlicher Auftragserteilung die Kenntnisnahme der AGBs und stimmt diesen zu.
2. Gültigkeit von Angeboten
Die EBS Manfred Schäck hält sich an schriftliche Angebote für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
Das Angebot erlischt mit Ablauf der vorig genannten Frist oder mit Aushändigung eines geänderten Angebotes. Nach Ende der Frist muss ein Angebot neu erstellt oder durch schriftliche Zusage die Gültigkeit verlängert werden.
3. Leistungen
Voraussetzungen zum Erbringen der vertraglich festgelegten Dienstleistungen durch die EBS Manfred Schäck ist die vollständige Aushändigung der erforderlichen Angaben und Dokumente des Auftraggebers.
Fehlende Angaben oder Dokumente die das Erbringen der vereinbarten Leistung behindern oder über die Maßen erschweren und durch die EBS Manfred Schäck beigebracht werden müssen. Werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Leistungen für die Vorgaben bei Terminierung oder Ausführung gemäß Förderungen z.B. durch die KFW oder das BAFA sind genauestens einzuhalten und durch den Auftraggeber oder beteiligter Dritter verschuldet nicht mehr gefördert werden können. Behält sich die EBS Manfred Schäck vor die beauftragten Leistungen voll umfänglich in Rechnung zu stellen.
Leistungsfristen sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung durch die EBS Manfred Schäck.
Kommt der Auftragnehmer bei verbindlicher Zusage mit seiner Leistung in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, vom Auftrag zurück zu treten. Weiterführende Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Allgemeines Schadensrecht § 8 geregeltem Umfang sind ausgeschlossen.
Baubegleitung bei Förderungen zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen nach den Merkblättern der KFW oder BAFA müssen Leistungen Dritter ausschließlich und voll umfänglich vom Auftraggeber beauftragt werden. Die Vermittlung zwischen den Ausführenden, Planenden und Beratenden Firmen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Leistungen Dritter die durch die EBS Manfred Schäck der KFW oder BAFA bestätigt werden müssen bedürfen einer Kontrolle auf den energetisch korrekten Einbau eine Terminierung dafür muss mind. fünf Tage im Voraus erfolgen. Nicht mehr sichtbare Leistungen des Einbaus aufgrund verspäteter Terminierung durch den Auftraggeber können durch die EBS Manfred Schäck nicht mehr auf deren korrekter Ausführung bestätigt werden.
Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Wesentlichen nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu empfehlen wir das Heranziehen eines Architekten oder Fachplaner.
Zwischen der EBS Manfred Schäck und dem Auftraggeber wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Leistungen Dritter (Architekt, Fachplaner, Handwerker und dergleichen) die zum Erfüllen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs benötigten Pläne, Vorarbeiten usw. die alleinige Pflicht zur Beschaffung dem Auftraggeber obliegt. Etwaige Ansprüche, die sich aus Mängeln der Planung oder Ausführung Dritter aus diesen Vertragsverhältnissen ergeben können nicht zu unseren Lasten abgeleitet werden.
4. Nachträge / Änderungen
Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Auftragsumfangs bedürfen der Textform. Nachträge oder Änderungen können nur durch den Auftraggeber selbst oder durch schriftlich bevollmächtigte Personen des Auftraggebers beauftragt werden, nicht durch an der Maßnahme beteiligte Dritte. Eine Vollmacht ist dabei der EBS Manfred Schäck vorzulegen.
5. Zahlungen/Abschlagzahlungen
Entsprechend dem Fortschritt der beauftragten Leistungen ist die EBS Manfred Schäck berechtigt
in sich abgeschlossene Leistungen in einer Teilrechnung zu fordern. Teilrechnungen und etwaige Vergütungsvereinbarungen werden bei der Schlussrechnung in Abzug und berücksichtigt.
Unterlagen und Nachweise die aus der Beauftragung heraus entstanden sind bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EBS Manfred Schäck. Diese Projektunterlagen werden nur in Papierform an den Auftraggeber weitergegeben. Eine Heraus- oder Weitergabe als EDV-Unterlage im Dateiformat erfolgt aus Gründen der Wiederverwendbarkeit und der Vervielfältigung nicht. Die Herausgabe im Dateiformat muss separat vereinbart werden. Dafür ist mit einer wesentlich höheren Vergütung zu rechnen.
Dem Auftragnehmer steht das Recht auf Rückhaltung der beauftragten Unterlagen solange zu, bis die Vergütung aus den jeweiligen Leistungen beglichen ist.
Rechnungen werden entsprechen der gesetzlichen Bestimmungen für Kleinunternehmer nach § 19 Ustg
ausgestellt.
Rechnung der EBS Manfred Schäck sind innerhalb 7 Tg. ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Überweisungen haben nur eine Schuldbefreiende Wirkung, wenn sie auf das angegebene Geschäftskonto der Rechnung getätigt werden.
6. Gewährleistung
Die EBS Manfred Schäck behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Mängelbehaftete Einträge in die Projektunterlagen werden kostenlos in einem angemessenen Zeitraum behoben. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche auf Schadensersatz gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, sind ausgeschlossen es sei denn sie sind vorsätzlich oder grob fahrlässig.
7. Subunternehmereinsatz
Bei Bedarf gestattet der Auftraggeber den Einsatz von Subunternehmer und Fachplaner.
8. Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet wahrheits- und ordnungsgemäß alle Angaben sowie die notwendigen Unterlagen die zur Erfüllung der Leistungen nötig sind kostenlos und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet nach angemessener Terminvereinbarung eine Vor-Ort-Besichtigung zu ermöglichen und dabei den Zutritt zu den relevanten Bereichen der Immobilie zu gewähren. Dazu gehören der Keller, Heizungsraum und das Dachgeschoss sowie das Grundstück selbst um augenscheinlich Schwachstellen der Gebäudehülle zu erkennen. Der Auftraggeber räumt der EBS Manfred Schäck das Recht ein alle leistungsrelevanten Anlagen und Bauteile zu fotografieren und Aufnahmen zur Erfüllung des Auftrags zu verwenden. Alle Bildaufnahmen werden nach Beendigung des Auftrags entsprechend der Bestimmungen zum Datenschutz.
9. Kündigungsrecht des Energieberaters
Die EBS Manfred Schäck ist nach angemessener Frist berechtigt den geschlossenen Energieberatervertrag zu kündigen:
– wenn der Auftraggeber mit den Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist
– wenn der Auftraggeber die notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung der beauftragten Leistungen nicht zu Verfügung stellt oder der Zugang zum Objekt verweigert wird.
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig nach erfolgloser Fristsetzung und Androhung der Kündigung des Auftrags. Wir behalten uns in diesem Zusammenhang vor alle bis dahin Angefallenen Kosten und Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
10. Kündigung- und Widerrufsrecht des Auftraggebers
Die Kündigung und Widerruf des Auftrags durch den Auftraggeber ist Frist- und Formgerecht nach den gesetzlichen Bestimmungen schriftlich zu erklären. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
11. Haftung
Die EBS Manfred Schäck haftet für Verletzungen des geschlossenen Vertrags mit dem Auftraggeber nach den Vorschriften des BGB. Für Gefälligkeiten, Ratschläge und Empfehlungen besteht nach § 675 II BGB keine Haftung. Zumindest ist die Haftung für Schäden aus vorgenannten mündlichen Aussagen auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Sind Angaben, Daten oder Unterlagen die der Auftraggeber zur Verfügung stellen muss fehlerhaft haftet die EBS Manfred Schäck nicht für den Inhalt der daraus entwickelten Berechnungen. Ebenso wird die Haftung für inhaltliche Richtigkeit und übermittelter Daten durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
12. Versicherungsdeckung
Die EBS Manfred Schäck unterhält eine Haftpflichtversicherung für Betriebs- und Vermögensschäden entsprechend der Bestimmungen der KFW für Energie-Effizienz-Experten.
Die Deckungssummen betragen:
-3‘000‘000 € pauschal für Personen und Sachschäden sowie
-500‘000 € für Vermögensschäden
14. Urheber und Verwertungsrechte
Ausnahmslos alle Unterlagen die durch die EBS Manfred Schäck angefertigten Unterlagen, dürfen nur für das in der Beauftragung genannte Objekt verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Nur mit schriftlicher Einwilligung durch die EBS Manfred Schäck ist eine Weitergabe erlaubt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Datenschutz
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist der Ort des Bauvorhabens.
Für den Vertrag und den AGB‘s gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die EBS Manfred Schäck ist im Zusammenhang mit der Erfüllung der beauftragten Leistungen des Auftraggebers berechtigt personenbezogene Daten entsprechend den Bestimmungen der DSVGO zu verarbeiten, speichern und zur Erfüllung des Auftrages an Dritte weiterzugeben.