E N E R G I E B E R A T E R

Leistungen

  GEBÄUDECHECK

Im Rahmen einer Energieberatung / Gebäudecheck vor Ort erhalten Sie mündliche Auskunft über den sichtbaren energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie. Schon während der Begehung des Objektes erörtere ich Ihnen im Gespräch die eventuellen Möglichkeiten der Energieeinsparung an der Gebäudehülle, sowie der Anlagentechnik mit Kleinstmaßnahmen, Einzelmaßnahmen bis hin zur Komplettsanierung.

Im Nachgang erhalten Sie eine kurze schriftliche Einschätzung / Zusammenfassung des energetischen Ist-Zustands und meine Empfehlungen zur Energieeinsparung.

   ENERGIEAUSWEISE

Wird eine Immobilie verpachtet, vermietet oder verkauft ist das Vorlegen eines Energieausweises notwendig. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Energieausweisen:

1. Der verbrauchsorientierte Energieausweis

2. Der bedarfsorientierte Energieausweis

Welcher Ausweis bei Ihrem Objekt?

Bei Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten und bei denen ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde sowie Neubauten und Häuser die nicht energetisch modernisiert wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis verpflichtend zu erstellen.

Bei allen anderen Wohnhäuser besteht Wahlfreiheit zwischen einem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis. Um die Berechnungen exakt anzustellen kann die Aufnahme der Gebäude und Verbrauchsdaten nur vor Ort erfolgen.

   FÖRDERUNGEN

Soll ich neu bauen oder lohnt sich eine Sanierung?

Soll ich komplett sanieren oder soll ich mit Einzelmaßnahmen teilsanieren um Energie zu sparen?

Soll ich modernisieren oder soll ich barrierefrei umbauen?

Bekomme ich durch Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) 5% höhere Förderung?

Wo, Wie, Wann muss ich Förderungen beantragen?

Fragen über Fragen bei denen ich kompetent an Ihrer Seite stehe.

In den meisten Fällen ist wesentlich mehr möglich (Kombinationen von Förderungen) als man am Anfang annimmt.

Ich begleite Sie dabei bei der Antragstellung für Neubau, Einzelmaßnahmen und Sanierung.

   BAUBEGLEITUNG

Im Rahmen der Förderprogramme wie beispielsweise „BEG-EM“, „BEG_WG“ ist meist eine energetische Baubegleitung vorgeschrieben.

Bei der energetischen Baubegleitung werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:

  • Entwicklung geeigneter Konzepte zum Effizienzhaus oder zur Durchführung von Einzelmaßnahmen.
  • Beratung und Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit dem Auftraggeber.
  • Unterstützung bei Angebotseinholung und Ausschreibung.
  • Beratung zur Angebotsvergabe.
  • Aufstellung eines Sanierungsablaufplans.
  • Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Übereinstimmung der energetischen Maßnahmen mit der Planung.
  • Dokumentation der Prüfung vor Ort.
  • Unterstützung bei der Bauphase.
  • Beurteilung der Bauleistungen aus energetischer Sicht.
  • Abschliessende Berechnungen und Prüfung der Förderfähigkeit.

   WÄRMESCHUTZNACHWEIS ZUM BAUANTRAG

Bei der Gebäudeplanung werden Anforderungen an die wärmeschützende Gebäudehülle (Dach, Wände, Decken, Fenster, Türen, etc.) und an die Installation der haustechnischen Anlagen (Elektro, Heizung, Lüftung, Warmwasser, etc.) gestellt. Welche Anlagentechnik ist für das geplante Gebäude am sinnvollsten und welche Baustoffe müssen verwendet werden um den bestmöglichen KFW-Standart mit dem geringsten Aufwand zu erreichen? Auch Tradition, Moderne, Nachhaltigkeit und Klimaschutz dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. All dies sind die Grundpfeiler einer prägenden und verantwortungsvollen Lebensweise.

   WÄRMEBRÜCKEN

Um ihr Gebäude möglichst ohne Schwachstellen zu Bauen oder Sanieren erstelle ich Ihnen ein Wärmebrückenkonzept. Bei allen wechselnden Baustoffen oder Verbindungen von Bauteilen entstehen Änderungen des Wärmestroms, sogenannte Wärmebrücken. Diese können durch den Einsatz von anderen Baustoffen oder einer veränderten Bauweise vermieden werden.